WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN FÜR EINE TAGESPFLEGE?
Zunächst vorweg: für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es ein monatliches Budget in der Pflegeversicherung, mit dem die Leistungen der Tagespflege (teil)finanziert werden können.
Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden, nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Der Anspruch besteht zusätzlich neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen.
Unterkunft/Verpflegung/Investitionskosten:
Hier können zur Erstattung die zustehenden Entlastungsleistungen i.H. von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege verwendet werden.
bei Pflegegrad 1: 32,45 Euro pro Tag (muss im PG1 privat gezahlt werden)
bei Pflegegrad 2: 38,66 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 3: 44,30 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 4: 49,93 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 5: 52,75 Euro pro Tag
zzgl. Ausbildungsumlage