Häufige Fragen

 

Kann ich mir einen Pflegedienst leisten oder werden meine Rücklagen aufgezehrt?
Ihre Sorge ist verständlich, doch der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes zehrt ihre Rücklagen bei richtiger Vorgehensweise nicht auf. Zum einen stehen Ihnen mit Erhalt eines Pflegegrades Leistungen aus Kranken- und Pflegekasse zu. Zum anderen werden ihre individuellen finanziellen Verhältnisse berücksichtigt und Sie erhalten gegebenenfalls Leistungen aus der öffentlichen Hand wie die Hilfe zur Pflege.

 

Bleibt meine Intimsphäre auf der Strecke?
Natürlich ist die Situation sowohl für den Pflegebedürftigen als auch die im Haushalt lebenden Angehörigen neu und ungewohnt, wenn fortan eine Schwester oder ein Pfleger in das heimische Umfeld „eindringt“. Doch sehen Sie es einmal anders: Unser Pflegepersonal ist ihnen ein verlässlicher Partner, der zur festen Zeit erscheint und Sie unterstützt. Zudem ist vor allem für alte und bettlägerige Patienten der soziale Kontakt mit Menschen der „Außenwelt“ ein elementar wichtig für Geist und Seele. Gönnen Sie sich oder ihrem pflegebedürftigen Angehörigen diese Abwechslung im Tagesablauf!

 

Und wenn doch mal etwas herum liegt?
Dann ist das eine ganz normale Sache, die in jedem Haushalt vorkommt. Und das erst recht, wenn man selbst pflegebedürftig ist oder ein Familienmitglied pflegt. Da bleibt auch mal Geschirr auf dem Frühstückstisch zurück oder ein Wäscheberg liegen. Sehen Sie uns in diesen Situationen nicht als fremden Eindringling an, sondern als vertrauten Helfer, der Ihnen zur Seite steht.
Unser Personal ist hilfsbereit, verständnisvoll und stets absolut diskret!

 

Kann ich einen Pflegedienst nur teilweise beauftragen?
Selbstverständlich geht das! Sie beantragen bei Ihrer Pflegekasse eine Kombinationsleistung.
Beispiel: Ihre Mutter wird von Ihnen gepflegt. Das wöchentliche Baden übernimmt der Pflegedienst.
Damit nehmen Sie lediglich einen Teil der Pflegesachleistung in Anspruch.
Vom Pflegegeld steht Ihnen noch der Rest zu.