Wer bekommt was?

 

Als pflegebedürftig gelten laut Sozialgestzbuch Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer – der Hilfe bedürfen. Leistungen der Pflegekasse erhalten Sie auf Antrag. Natürlich unterstützen wir Sie bei diesem Prozedere und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Antragsformulare. Sind die Weichen gestellt, begutachtet der medizinische Dienst (MDK) im Auftrag der Pflegekasse Ihre Pflegebedürftigkeit bei einem Besuch in Ihrer häuslichen Umgebung. Für die Zuordnung der Pflegegrade ist der Umfang des Hilfebedarfs entscheidend.

 

„Wir unterstützen Sie! Vertrauen Sie unserer Erfahrung und Sachkompetenz bei der Beantragung von Leistungen.“

 

Weitere Leistungen, die Ihnen zustehen:

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf folgende zusätzliche Leistungen und Fördergelder!

 

Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Scheuen Sie sich also nicht davor, diese Form der öffentlichen Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Bei Hilfebedürftigkeit haben Sie ein Recht darauf! Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.

 

 

Verhinderungspflege: Auszeit für pflegende Angehörige
Bei Krankheit, Erholungsurlaub oder in Krisensituationen der pflegenden Person werden die Kosten der Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen im Jahr übernommen. Pflegen Sie also eines Ihrer Familienmitglieder im heimischen Umfeld, steht Ihnen ein gewisses Budget zu, mit dem Sie einen Pflegedienst beauftragen können, der Ihre Vertretung übernimmt.

 

 

Entlastungsleistungen in Höhe von 125,--€ monatlich.
Diese stehen jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad zur Verfügung.

Es können in dem Rahmen z.Bsp. folgende Leistungen erbracht werden:

Unterstützung in der Hauswirtschaftlichen Versorgung

Betreuungsleistungen

Spaziergänge

Bei Pflegegrad 1 gibt es die Besonderheit, das auch Pflegeleistungen vereinbart werden können.

 

 

Wohnumfeldverbesserung
Zu schmale Türrahmen oder Treppen können für einen Rollstuhlfahrer Barrieren darstellen, die Leben und Pflege in den eigenen vier Wänden erschweren oder gar unmöglich machen. Auch WC und Dusche bedürfen häufig baulicher Veränderungen. In diesen Fällen gewähren Pflegekassen daher Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Sprechen Sie mit uns über die geeignete Vorgehensweise und Argumentation im Gespräch mit Ihrer Pflegekasse.