Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten Ihnen finanzielle Unterstützung im Falle einer
Pflegebedürftigkeit. Sie werden auf Antrag bei der Pflegekasse (diese ist der jeweiligen Krankenkasse angegliedert) gewährt. Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat jede kranken- und
pflegeversicherte Person, bei der ein bestimmtes Ausmaß an Unterstützung bei der Lebensführung erforderlich ist.
Dieses Ausmaß wird vom medizinischen Dienst der Kassen (MDK) im Rahmen einer Begutachtung beim
Patienten festgesetzt.
Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen Gespräch darin, die Ihnen zustehenden Leistungen zu
erhalten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Für alle Angaben übernehmen wir für die Richtigkeit keine Garantie.