Behandlungspflege
Unter
Behandlungspflege (Leistungen nach SGB V) werden therapeutische, diagnostische und pflegerische Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern.
Voraussetzung dafür
ist das Vorliegen einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse.
Dazu gehören
u.a.:
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Blutzucker- und
Blutdruckmessung, Puls-, Temperatur- und Gewichtskontrolle
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Medikamentenüberwachung und Medikamentenverabreichung
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Aufstellen der
Medikamente im Wochenspender
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s.c. und i.m.
Injektionen
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Durchführung der
Sondenernährung
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Dauerkatheterpflege und – wechsel, Blasenspülung
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Einlauf und Hilfe
bei der Darmentleerung sowie Anus Praeter-Versorgung
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Verbandswechsel,
Wundversorgung, Dekubitusversorgung
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An- und Ausziehen
von Kompressionstrümpfen, Anlegen und abwickeln von Kompressionsverbänden
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Überwachung von
Flüssigkeitsbilanzen
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Einreibungen,
Wickel sowie Kälte- und Wärmebehandlung
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Spezielle
Krankenbeobachtungen, Krankenüberwachung u.ä.