Urlaubs-und Verhinderungspflege
 
Organisieren Sie Ihre Pflege selbst, durch Angehörige, Freunde oder sonstige liebe Mitmenschen, dann haben Sie zu deren Entlastung Anspruch auf weitere Leistungen der Pflegekasse.

 

§ 39 Verhinderungspflege
Wenn Ihre Pflegeperson einmal Urlaub benötigt, erkrankt oder aus anderen Gründen die Pflege nicht ausführen kann, haben Sie die Möglichkeit, sich bis zu 6 Wochen/42 Tage  von einem Pflegedienst versorgen zu lassen. Auch Stundenweise ist diese Leistung möglich in Anspruch zu nehmen.
Diese Leistung muss aber vor Beginn bei Ihrer Pflegekasse beantragt und genehmigt werden.