Behandlungspflege

Unter Behandlungspflege (Leistungen nach SGB V) werden therapeutische, diagnostische und pflegerische Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern.

Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse.

 

 

Dazu gehören u.a.:

 

  • Blutzucker- und Blutdruckmessung, Puls-, Temperatur- und Gewichtskontrolle
  • Medikamentenüberwachung und Medikamentenverabreichung
  • Aufstellen der Medikamente im Wochenspender
  • s.c. und i.m. Injektionen
  • Durchführung der Sondenernährung
  • Dauerkatheterpflege und – wechsel, Blasenspülung
  • Einlauf und Hilfe bei der Darmentleerung sowie Anus Praeter-Versorgung
  • Verbandswechsel, Wundversorgung, Dekubitusversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen, Anlegen und abwickeln von Kompressionsverbänden
  • Überwachung von Flüssigkeitsbilanzen
  • Einreibungen, Wickel sowie Kälte- und Wärmebehandlung
  • Spezielle Krankenbeobachtungen, Krankenüberwachung u.ä.