Grundpflege
 

Unter Grundpflege versteht man eine nichtmedizinisch – pflegerische Versorgung und Unterstützung bei Selbstpflegedefiziten zur Bewältigung des Alltags, wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Dieser Bereich wird aus Mitteln der Pflegeversicherung je nach Pflegestufe bezuschusst oder vollständig übernommen. Deshalb werden diese Tätigkeiten auch als SGB XI – Leistungen bezeichnet.


 

Zur grundpflegerischen Versorgung gehört insbesondere: 

 

Hilfen bei der Körperpflege, dem Bekleiden und der Ausscheidung:

  • Waschen, Duschen und/oder Baden und/oder Teilwaschungen sowie die Hautpflege
  • Rasieren einschließlich Gesichtspflege
  • Zähne putzen, Prothesenversorgung, Mundhygiene, Soor- und Parotitisprophylaxe
  • Haare waschen, trocknen sowie Kämmen und Herrichten der Tagesfrisur
  • Maniküre
  • Bereitlegen der Bekleidung, An- und Auskleiden sowie ggf. Wechseln der Wäsche